Garagila Garageninteressengemeinschaft neben dem Leipziger Amtsgericht Mario Schrell Wiesenstr. 17 04329 Leipzig
Durch den SIB (Sächsischer Staatsbetrieb Immobilien und Baumanagement) vormals Staatshochbauamt Schongauerstr. 7 04328 Leipzig, Tel. 0341-255-5000                       -5178 F                       -5400          Leiterin Frau Gerlinde Berndt                       -5222          Sachbearbeiterin Frau Lilian Hartung                       -5220          Sachbearbeiterin Frau Monika Müller wird das ehemalige volkseigene Grundstück, Arndtstr. 53 04275 Leipzig der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik verwaltet. In den 1960`er Jahren wurde der Bau von Garagen genehmigt und verschiedene Bürger sind Garagenbesitzer. Pachtzahlungen erfolgen für das Grundstück an den Freistaat Sachsen, die Grundsteuer für die Garage wird an die Stadt Leipzig beglichen. Garagen werden auch für 35,00 € durch das SIB vermietet. Gesetzliche Grundlage ist das Zivilgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik und der Staatsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik unter Duldung der Allierten, 2+4 Vertrag, des wiedervereinigten Ex-Nazi-Deutschlands. Einer entschädigungslosen Enteignung widerspricht u.a. Artikel 14, GG (Grundgesetz), dass die Alliierten nach dem 2. Weltkrieg Ex-Nazideutschlands 1946 auferelegten. Auch nach Schuldenrechtanpassungsgesetz ist eine Entschädigung an den Alteigentümer zu zahlen. Dies tritt ein, wenn die Garage weitervermietet wird und somit eine Verkehrswerterhöhung des Grundstücks eintritt.
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25 Jahre Deutsche Einheit am 03. Oktober 2015. Der letzte Ministerpräsident der Deutschen Demokratischen Republik, Lothar de Maizière am 03.Oktober 1990: “Es ist eine Stunde großer Freude, es ist das Ende mancher Illussionen und es ist ein Abschied ohne Tränen.” Hatte dieser Mann Recht? Die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik nahm keinem Lauben-, Datschen- oder Garagenbesitzer sein Eigentum weg und vermietete dies weiter. Am 02.10.2015 beschlagnahmte der Obergerichtsvollzieher Uwe Naumann, Lützowstr. 34, 04157 Leipzig, die Garage Nr. 22, Arndtstr. 53, 04275 Leipzig auf Grund eines Urteils des Amtsgerichts Frau Richterin Susanne Pfuhl. Die Berufung wurde am Landgericht Leipzig zurückgewiesen. Der Garagenbesitzer wurde durch Rechtsanwalt Alfred Winkler vertreten. Die Garage wurde dem Garagenbesitzer, dem einen Grundsteuerbescheid von der Stadt Leipzig ausgestellt wurde von seiner Tante als anerkanntes Straftatopfer nach Opferentschädigungsgesetz (Az.: OEG 96/2036/7188) geschenkt. Der SIB (Staatsbetrieb Immobilien- und Baumanagement) kündigte der Frau Barbara B. Eine Kündigung erhielt Frau B. nicht. Üblich auf diesem Grundstück: Entschädigungslose Enteignung und Weitervermietung an andere Personen für 35,00 € monatlich durch den SIB (Sächsische Staatsbetrieb Immobilen- und Baumanagement, vormals Staatshochbauamt). Die Garage Nr. 22 ist die Dritte von links (braunes Tor), links daneben Garage Nr. 16 (graues Tor), rechts daneben Nr. 30 (graues Tor). Um die erste Garage, links, mit dem Graffiti und dem Baum, der schon einige Jahre davor wächst, kümmert sich der SIB nicht. Ein gütlicher Verhandlungsversuch vor längerer Zeit scheiterte mit dem SIB und dem Garagenbesitzer, Frau Ina Kroh verwies den Garagenbesitzer des Hauses, Zitat: “Sie wissen wo die Tür ist.” Ein Schreiben des Garagenbesitzers mit dem Antrag die Garage zu mieten wurde durch die Mitarbeiterin des SIB, Frau Monika Müller abschlägig beschieden, weil eine andere Dienststelle für die Nutzung vorgesehen ist. Der Freistaat Sachsen baute bisher kein Justizzentrum und begehrt das Grundstück. Neben dem Garagenhof wurde ein Parkplatz für die Mitarbeiter des Amtsgerichtes gebaut und die Garagen abgerissen. Teilweise wurden die Garagenbesitzer finanziell entschädigt. Ist die Anzahl der Parkplätze genug? Oder bewahrheitet sich der Spruch?: “Die ganze Welt ist nicht genug.” Der Sächsische Ministerpräsident Stanislaw Tillich lässt nach einer Beschwerde des Garagenbesitzers über seinen Referatsleiter Volker Kylau mitteilen, dass der SIB richtig handelte und die Garage gekündigt wurde.  
Entschädigungslose Enteignung/ Diebstahl und Weitervermietung an Dritte Garage Nr. 22. 
Gegen den Eigentümer dieser Garage wird nichts unternommen. Inzwischen wurde das “Edelgehölz” entfernt.
Wie der Staat Profit macht: Entschädigungslose Enteignung der Alteigentümer Weitervermietung an Dritte Werbeflächenvermietung Rückseite der Garagen zur Bernhard-Göhring-Straße.  
Bundesfinanzminister a.D., Dr. Wolfgang Schäuble, war am Einigungsvertrag beteiligt.
                             Bundespräsident a.D. Joachim Gauck Stellvertreter: Sächsische Ministerpräsident und Katholik Stanislaw Tillich
Wenn es ums Geld geht ist dieser nette Herr dabei: Sachsens Finanzminister Herr Georg Unland. In seinem Namen klagte der Freistaat Sachsen gegen den Garagenbesitzer am Amtsgericht Leipzig auf Räumung der Garage.                                                                                                                                            
Quelle LVZ: 20.01.16, Seite 18
Am 5. November 2015 besucht der Katholik und Ministerpräsident von Sachsen Stanislaw Tillich den Papst im Vatikan und schenkt eine Weihnachtspiramide. 
3. Oktober 2016, 26. Jahrestag Deutsche Einheit, Dresden, Frauenkirche
Versteht der Sächsische Wirtschaftsminister die Welt nicht mehr?
Hat James Bond recht, wenn er feststellt, dass die deutsche Gestapo (Geheime Staatspolitessen/ -politeure) verdeckt Fotos produzieren, geheim ermittelt und Autofahrer bereits wegen 8 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung in einer 50 km/h-Zone finanziell zur Kasse bittet, dass dies eine Nazi-Ideologie ist? Haben alle Fahrer die gleiche verzögerte Reaktionsgeschwindigkeit? Denn es kommt auch darauf an die Reaktionszeit unterschiedlicher Fahrer zu berücksichtigen, dass reaktionsschnelle Fahrer eher bremsen und einen Unfall somit verhindern können als Fahrer mit verzögerter Reaktionszeit. Dies wirkt sich auf die Verkehrssicherheit aus und nicht vordringlich geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitungen, wenn Fahrer sich zur Vermeidung von Verkehrsunfällen auf den Straßenverkehr konzentrieren und nicht pausenlos auf das Tachometer starren. Wegen geringen Geschwindigkeitsüberschreitungen das Volk abzuzocken wurde damals nicht mal in der Deutschen Demokratischen Republik und heutzutage von den Alliierten Ex-Nazi-Deutschlands den Franzosen, Amerikanern und Engländern gegen ihr Volk durchgeführt.
Im Jahr 2016 passierte folgendes: Der Mitarbeiter des Sächsischen Staatsministerium der Finanzen, Herr Peter Heidl äußerte sich in einem Telefonat zum Garagenbesitzer, dass eine Ratenzahlung für die ausgefallenen Mieteinnahmen zu denen der Garagenbesitzer durch ein deutsches Gericht  im “Namen des Volkes” verurteilt wurde, weil er “nur” Pacht für das Grundstück zahlte und die Garage nicht geräumt hat, Zitat:             “Eine Ratenzahlung habe ich bewilligt,               am 20. April zum Führergeburtstag.“ Diesen Sachverhalt teilte der Garagenbesitzer dem deutschen Bundespräsidenten Herrn Joachim Gauck 2017 mit.
Telefon  0341-35139339, 0157 80709975 Fax        0341-35139337
email: marell-media@sachsen-television.de www.sachsen-fernsehen.info/garagila
Ausleben christlicher Werte und staatliche Willkür? Nach oben kratzen nach unten treten? Den kleinen Leuten, Bürgern der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik das wenige Hab und Gut wegnehmen, ist das einfach erbärmlich? Trennung von Staat und Kirche?
Wer ist denn hier der Pöbel, sehr geehrter Herr Heiko Maas? Ist Ihre Kultur die Richtige? Einfach “ma(a)ßlos”?