(1) Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Strafverfahren, abgesehen von dem Verfahren zur Anordnung einer nicht freiheitsentziehenden Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8), berufen ist, absichtlich oder wissentlich einen Unschuldigen oder jemanden, der sonst nach dem Gesetz nicht strafrechtlich verfolgt werden darf, strafrechtlich verfolgt oder auf eine solche Verfolgung hinwirkt, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Satz 1 gilt sinngemäß für einen Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Verfahren zur Anordnung einer behördlichen Verwahrung berufen ist. (2) Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Verfahren zur Anordnung einer nicht freiheitsentziehenden Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) berufen ist, absichtlich oder wissentlich jemanden, der nach dem Gesetz nicht strafrechtlich verfolgt werden darf, strafrechtlich verfolgt oder auf eine solche Verfolgung hinwirkt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Satz 1 gilt sinngemäß für einen Amtsträger, der zur Mitwirkung an 1. einem Bußgeldverfahren oder 2. einem Disziplinarverfahren oder einem ehrengerichtlichen oder berufsgerichtlichen Verfahren berufen ist. Der Versuch ist strafbar.
§(1) Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Strafverfahren, abgesehen von dem Verfahren zur Anordnung einer nicht freiheitsentziehenden Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8), berufen ist, absichtlich oder wissentlich einen Unschuldigen oder jemanden, der sonst nach dem Gesetz nicht strafrechtlich verfolgt werden darf, strafrechtlich verfolgt oder auf eine solche Verfolgung hinwirkt, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Satz 1 gilt sinngemäß für einen Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Verfahren zur Anordnung einer behördlichen Verwahrung berufen ist. (2) Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Verfahren zur Anordnung einer nicht freiheitsentziehenden Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) berufen ist, absichtlich oder wissentlich jemanden, der nach dem Gesetz nicht strafrechtlich verfolgt werden darf, strafrechtlich verfolgt oder auf eine solche Verfolgung hinwirkt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Satz 1 gilt sinngemäß für einen Amtsträger, der zur Mitwirkung an 1. einem Bußgeldverfahren oder 2. einem Disziplinarverfahren oder einem ehrengerichtlichen oder berufsgerichtlichen Verfahren berufen ist. Der Versuch ist strafbar.
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§ 344, StGB, Verfolgung Unschuldiger
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for your eyes only    streng geheim
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Bill Clinton mit Tochter Chelsea in Leipzig
Oralsex mit der Praktikantin Warum hatte Monika Lewinsky, die Ex-Praktikantin des demo- kratischen Ex-US-Präsidenten Bill Clinton so dicke Backen? Sie sammelte Beweismaterial. Warum war Sonderermittler Kenneth Starr bei seinen Ermitt- lungen so blass? Monika hat ihm das Beweis- material übergeben. Warum hat die Büroangestellte Linda Tripp die Telefonate zwischen Bill und Monika abge- hört? Linda war eifersüchtig und wollte sich rächen, weil sie keine Chancen bei Bill hatte.
Es ist schon nicht mehr überraschend wie öffentlich bekannte Personen, auch im wiedervereinigten Ex-Nazideutschland, wegen angeblichen Sexualdelikten in die Öffentlichkeit gezerrt werden. Der Fall des Ex-Wettermoderators Jörg Kachelmann vom mdr-Fernsehen aus Leipzig, Pro 7-Moderator Andreas Türck u.v.a. Arroganz, Selbstherrlichkeit und Dilettantismus, sind das Bezeichnungen für die Götter in Schwarz? Die Unterweltmaschen mit Sex unliebsame Personen kalt zu stellen sind clever, aber am Ende stehen auch die Namen der Hintermänner und Hinterfrauen in der Öffentlichkeit und das ist gut so.  Es gibt immer wieder einen neuen Morgen, auch für unschuldig Verurteilte.
              Hotline-Code ++11-16- 8-14-13-13-14-9-9-16-16-12-12
for your eyes only    streng geheim
Strong Fire 1. Thomas Böhme 2. Sigrid Böhm 3. Birgit Riedel 4. Roman Georg 5. Juliane Guha 6. Christian Beckert 7. Viro Schultz 8. Jessica Bahr 9. Dieter Sedlatschek 10. Norbert Göbel 11. Melanie Taubert 12. Jens Kaden 13 xy Knuhr 14. Tamara Winkler 15. Karsten Wiederhold 16. Christian Beyer 17. Birgit Eßer-Schneider
Silvio Berlusconi               Karima el-Marough alias Ruby Rubacuori
25. Juni 2013 Der ehemalige italienische Minister- präsident Silvio Berlusconi wir zu 7 Jahren Haft wegen Amtsmissbrauch und angeblichen sexuellen Handlungen mit der damals 17-jährigen Ruby, die sich selbst als 19-jährige ausgab, von Richterin Giulia Turri, Anklage durch  Staatsanwältin Ilda Boccassini, verurteilt.  
Irgendwann, irgendwo sehen wir uns wieder.
Operation Pusteblume Thomas Böhme, Birgit Riedel, Roman Georg, Juliane Guha, Viro Schultz, Christian Beckert ...
§ 344, StGB, Verfolgung Unschuldiger § 345, StBG, Vollstreckung gegen Unschuldige